Gründung: Und welche Rechtsform wähle ich?

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Mathias Wenzler

Veröffentlicht am 15. Januar 2019

Bei der Gründung – aber auch später im laufenden Geschäft – stellt sich auch die Frage, welche Rechtsform man für sein Unternehmen wählt.

Viele Aspekte beeinflussen diese Wahl, so z.B. Haftung, Kosten oder Steuern. Für jede/n Unternehmer/in und ihr/sein Unternehmen ist die Frage der Rechtsform individuell zu beantworten. Einige Überlegungen hierzu lauten:

Haftung
Die persönliche Haftung möchte man eigentlich immer vermeiden. Als Rechtsformen bieten sich dann vor allem die UG (haftungsbeschränkt), die GmbH oder die GmbH & Co. KG (oder auch UG & Co. KG) an. Die Haftung gegenüber Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern ist dann grundsätzlich auf das Betriebsvermögen beschränkt – das Privatvermögen haftet nicht.

In manchen Branchen gibt es aber gar kein großes Haftungsrisiko oder das Risiko kann gut durch eine Versicherung abgedeckt werden. Dann kommen auch ein Einzelunternehmen oder eine GbR oder OHG in Betracht – was gegenüber haftungsbeschränkten Rechtsformen erst einmal Kosten reduziert.

Kosten
Vereinfacht kann man sagen, dass Haftungsbeschränkung Geld kostet. Es wird immer eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH benötigt – entweder „alleine“ oder als Bestandteil einer GmbH & Co. KG bzw. UG & Co. KG. Dies verursacht Beurkundungskosten, Handelsregisterkosten und Beratungskosten und ggf. auch höhere laufende Kosten z.B. bei der Buchhaltung und Abschlusserstellung. Wenn reelle Haftungsrisiken bestehen, ist es aber sinnvoll, diese Mehrkosten aufzubringen!

Steuern
Die Besteuerung von Unternehmen unterscheidet sich im Wesentlichen danach, ob ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) bestehen oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG). Vereinfacht kann man sagen, dass die Steuerlast bei Kapitalgesellschaften höher ist – Vorteile ergeben sich für Kapitalgesellschaften meist erst bei recht hohen Gewinnen. Im Gründungsfall dürfte die Kapitalgesellschaft meist steuerlich ungünstiger sein.

Aufnahme von Partnern
Wenn man bereits die Aufnahme weiterer Partner in das Unternehmen im Auge hat, kann auch insofern die Rechtsform bedeutend sein. Vereinfacht kann man sagen, dass die Aufnahme von Partnern in eine Personengesellschaft einfacher und oft auch steuerlich günstiger ist.

Wechsel der Rechtsform
Die Rechtsform kann bei einem bestehenden Unternehmen auch gewechselt werden. Dies ist grundsätzlich auch steuerneutral möglich. Der Rechtsformwechsel ist aber immer mit einigem Aufwand und einigen Kosten verbunden.

Dennoch kann es sinnvoll sein, zunächst in einer „einfachen“ und „günstigen“ Rechtsform zu starten und dann, wenn beabsichtigte Erfolge eintreten, ggf. die Rechtsform zu wechseln.

Individuelle Betrachtung
Letztlich hat jede Rechtsform Vor- und Nachteile. Diese müssen unter Berücksichtigung der individuellen Situation gewichtet und abgewogen werden. Eine Beratung ist sicher sinnvoll. Diese sollte sowohl zivilrechtliche als auch steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigen.


Wir danken Rechtsanwalt Mathias Wenzler für diesen Gastbeitrag. Er ist als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Aachen tätig und im Bereich Unternehmensgründung spezialisiert.

 

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